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Technische und Organisatorische Maßnahmen

gemäß Art. 32 DSGVO — Stand: Februar 2026

Dieses Dokument beschreibt die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), die T&T Services zum Schutz personenbezogener Daten implementiert hat. Es ist Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrages.

1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

Zutrittskontrolle

Maßnahmen, die Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen verwehren:

Zugangskontrolle

Maßnahmen, die verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden:

Zugriffskontrolle

Maßnahmen, die gewährleisten, dass Berechtigte nur auf die ihrer Berechtigung unterliegenden Daten zugreifen:

Trennungskontrolle

Maßnahmen, die gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden:

2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

Weitergabekontrolle

Maßnahmen, die gewährleisten, dass Daten bei der Übertragung nicht unbefugt gelesen werden:

Eingabekontrolle

Maßnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich festgestellt werden kann, ob und von wem Daten verändert wurden:

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b, c DSGVO)

Verfügbarkeitskontrolle

Maßnahmen gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung oder Verlust:

Rasche Wiederherstellbarkeit

Maßnahmen zur raschen Wiederherstellung nach einem Zwischenfall:

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)

Datenschutz-Management

5. Verschlüsselungsmaßnahmen

Kryptographische Maßnahmen

6. Schutz vor automatisierten Angriffen

Angriffsprävention

Dieses Dokument wird regelmäßig überprüft und bei Änderungen der technischen Infrastruktur oder bei neuen Bedrohungsszenarien aktualisiert. Letzte Überprüfung: Februar 2026.